Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Förderbare Arbeitgeber

Diese Förderung können alle Arbeitgeber – ausgenommen sind juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine – erhalten.

Wer wird gefördert?

Sofern die Ausbildung zu einem vom AMS vordefinierten arbeitsmarktpolitischen Ziel beiträgt, sind folgende Personen förderbar:

  • Frauen und Männer ab 45 Jahre,
  • Frauen und Männer unter 45 Jahre mit höchstens Pflichtschulabschluss (ohne Lehrabschluss),
  • Frauen unter 45 Jahre, die höchstens eine Lehrausbildung oder mittlere Schule abgeschlossen haben

und die sich in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten Arbeitsverhältnis befinden (nicht förderbar sind u.a. geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge).

Was wird gefördert?

Gefördert werden kann die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen, überbetrieblich verwertbaren Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Präsenz- oder Live-Online-Kursstunden. Die Auswahl des Kurses erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den Arbeitnehmern. Die Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn das vollständig ausgefüllte Begehren und die notwendigen Unterlagen bis spätestens 1 Woche VOR Kursbeginn über das eAMS-Konto beim AMS OÖ eingelangt sind.

Wie viel wird gefördert?

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • 50 % der Kurskosten sowie WIFI- und WK-Prüfungsgebühren
  • 50 % der Personalkosten ab der 25. Maßnahmenstunde, sofern die Schulung in der bezahlten Arbeitszeit abgehalten wird (Bei Arbeitnehmern mit höchstens Pflichtschulabschluss ab der 1. Kursstunde)

Die Förderung darf pro Person und Begehren € 10.000,- nicht übersteigen.

Voraussichtlich werden die Richtlinien im Spätherbst 2024/Frühjahr 2025 geändert. 

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage des AMS OÖ oder unter 050 904 440.